Grippeimpfung, Keuchhusten

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Keuchhusten- und Grippeimpfung

Vom 8. Dezember 2015
Kategorie: Impfungen

Die Impfung schützt

    Für Schwangere und Betreuende des Neugeborenen zu dessen Schutz vor Infektion mit Keuchhusten und Grippe. Säuglinge können nicht gegen Grippe geimpft werden, die Antikörper der geimpften Mutter schützt das Neugeborene anfangs, später wird der Schutz durch die geimpften Betreuenden gewährleistet.

    Harmlos bis lebensbedrohlich

    Keuchhusten – mit Fachbegriff «Pertussis» – wird durch Bakterien verursacht und kann Menschen in jedem Alter betreffen. Die Impfung schützt Kinder, Jugendliche und Erwachsene vor dieser Erkrankung und verhindert schwere Verläufe bei Säuglingen. Die meisten Todesfälle betreffen dabei Säuglinge. In Industrieländern führt diese Krankheit bei weniger als einem erkrankten Säugling von 1000 zum Tod (Quelle: BAG).

    Der Erreger ist weltweit verbreitet und kann auch von Personen weitergegeben werden, die daran unbemerkt erkranken. In jedem Lebensalter sind harmlose bis schwere Krankheitsverläufe möglich. Für junge Säuglinge kann Keuchhusten sogar lebensbedrohlich sein. Ein Drittel bis rund die Hälfte aller erkrankten Säuglinge steckt sich bei den eigenen Eltern an.

    Seit der Jahrtausendwende erkranken zunehmend Erwachsene. Die Impfung ist die beste Möglichkeit, sich gegen Keuchhusten zu schützen. Sie verringert das Risiko, überhaupt zu erkranken oder schwere Komplikationen zu erleiden. Ein Neugeborenes erhält einen Nestschutz gegen Keuchhusten, bis es selbst geimpft werden kann, wenn die Mutter in der Schwangerschaft geimpft wurde.

    Keuchhusten ist eine sehr ansteckende Infektionskrankheit der Atemwege, die durch die Bakterien «Bordetella pertussis» und seltener «Bordetella parapertussis» ausgelöst wird. Diese Bakterien produzieren ein Gift, das Pertussis-Toxin, das für die Hustenanfälle verantwortlich ist. Es sorgt dafür, dass sich die Bakterien gut an den Schleimhäuten der Atemwege anhaften und vermehren können. Die Ansteckung erfolgt durch Tröpfcheninfektion beim Niesen, Sprechen und Husten.

    Schutz vor Infektion

    Zum Schutz gegen Keuchhusten steht eine Impfung zur Verfügung. Gemäss Schweizerischem Impfplan wird empfohlen, Kinder im Alter von 2, 4 und 12 Monaten, 4 bis 7 Jahren und 11 bis 15 Jahren zu impfen (total 5 Dosen; immer in Kombination mit Starrkrampf und Diphtherie sowie je nach Alter zusätzlich mit Kinderlähmung, Haemophilus influenzae Typ b und Hepatitis B). Nachholimpfungen werden bis zum Alter von 15 Jahren empfohlen. Allen Erwachsenen wird eine einmalige Keuchhustenimpfung (als Auffrischimpfung oder Erstimpfung) im Alter von 25 Jahren empfohlen (Quelle: BAG).

    Zum Schutz von Säuglingen in den ersten Lebensmonaten wird unabhängig vom Alter Schwangeren eine Keuchhustenimpfung in jeder Schwangerschaft empfohlen (idealerweise im 2. Trimester). Dies unabhängig vom Zeitpunkt der letzten Impfung oder Infektion. Zusätzlich sollen Jugendliche und Erwachsene eine Keuchhustenimpfung erhalten, wenn durch Beruf oder Familie regelmässiger Kontakt mit Säuglingen unter 6 Monaten besteht und die letzte Impfung gegen Keuchhusten 10 Jahre oder länger zurückliegt.

    Wir empfehlen dringend die Keuchhustenimpfung für Schwangere zum Schutz des Neugeborenen vor Infektion. Säuglinge können nicht gegen Grippe geimpft werden, die Antikörper der geimpften Mutter schützt das Neugeborene anfangs, später wird der Schutz durch die geimpften Betreuenden gewährleistet.

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